Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Wichtige Anmerkung für die Anmeldung:
Bei Ihrer Anmeldung bitten wir um Mitteilung Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ein Hinweisblatt des Bundesverfassungsgerichts für allgemeine Besuche und erforderliche Sicherheitsvorkehrungen. Dieses ist unbedingt zu beachten.
Anmeldeschluss für diese Veranstaltung ist der 30.09.2026. Eine kostenfreie Abmeldung ist nach dem 30.09.2026 nicht mehr möglich.
Wichtige Anmerkung für den Veranstaltungstag:
Da wir als Besuchergruppe angemeldet sind, können wir auch nur als Gruppe die Einlasskontrolle, die von der Bundespolizei durchgeführt wird, passieren.
Es ist wichtig, dass Sie am Veranstaltungstag einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Ohne gültiges Ausweispapier ist ein Einlass nicht möglich.