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Rücktritt von Veranstaltungen
Der Vertragspartner kann den Vertrag nur durch schriftliche Erklärung kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der vhs eingegangen sein. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts, es sei denn, der Teilnehmer benennt einen Ersatzteilnehmer oder der Platz kann aus der Warteliste heraus besetzt werden.
Kündigungen gegenüber Kursleitern sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.

Absage durch die vhs: Bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall der Lehrkraft oder anderen unvorhersehbaren Gründen kann die vhs eine Veranstaltung absagen. In diesem Falle werden geleistete Zahlungen abzüglich der bereits besuchten Veranstaltungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an die vhs sind ausgeschlossen.